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TRANSPARENZ wird bei uns groß geschrieben
UNFALLFREI?
Unbekannt
Keine Angaben
Ja, lt. Vorbesitzer
Verlassen Sie sich nicht auf solche u. ähnliche ungenauen Angaben im Kaufvertrag
Unfallfreiheit eines Fahrzeugs
Der Begriff "Unfallfreiheit" wird im Kfz-Handel einheitlich verwendet und besagt, dass ein Fahrzeug keinen Schaden elitten hat, der als erheblich anzusehen ist. Eine Unfallfreiheit liegt also nicht vor, wenn ein Auto einen ehrbelichen Schaden erlitten hat. Leider ist oft eine Abgrenzung hier häufig nur schwer zu treffen. Ist ein Auto als "unfallfrei" ausgezeichnet, trägt dies zu einer Wersteigerung bei. Für Käufer ist vor allem beim Kauf diese Eigenschaft ein besonderes Entscheidungskriterium. Leider wird zu oft - auch von vermeintlich professionellen Anbieter - ein Fahrzeug als unfallfrei deklariert, jedoch findet sich im Kaufvertrag schlussendlich hierzu nur schwammige Formulierungen, wie "unfallfrei lt. Vorbesitzer" oder schlicht "unbekannt". Wir schaffen in diesem Punkt TRANSPARENZ und erstellen Ihnen gerne zu jedem Fahrzeug ein umfangreiches Lackmessprotokoll.
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